Satzung
Präambel
Die Krabbenpuhler setzen sich zum Ziel, Probleme sozialer, kultureller
und humanitärer Art zu lösen und die Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern und
zu festigen, um so Kontakte zwischen den Menschen zu pflegen und
auszubauen.
Wir, die Krabbenpuhler, sind fest entschlossen für das Erreichen dieser
Ziele in unserem Bemühen stark zusammenzuarbeiten.
§1 Zweck der Krabbenpuhler
Unter dem Namen Krabbenpuhler haben sich Studierende aus Norddeutschland und nördlichen
Ländern zur Wahrung ihrer kulturellen Identität und zum
kulturellen Austausch zusammengeschlossen. Die Integration in den
Süden ohne Verlust der eigenen Individualität steht dabei
im Vordergrund.
§2 Gliederung
Alle Karlsruher Studierende bilden
dabei eine Gemeinschaft.
§3 Mitgliedschaft
-
Mitglied der Krabbenpuhler
kann werden, wer an einer Hochschule im Bereich der Stadt Karlsruhe
immatrikuliert ist und in den nördlichen Bundesländern
(Ländern) geboren oder aufgewachsen ist oder eine besondere
Verbundenheit zum Norden glaubhaft macht.
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Die Aufnahme erfolgt auf eigenen Wunsch wenn die Bedingungen unter §3.1 erfüllt
sind.
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Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der jederzeit gegenüber
der Brücke erklärt werden kann.
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Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mannschaft mit der Mehrheit von
zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlußantrag
muß eine Woche vorher schriftlich mit der Tagesordnung
bekanntgegeben werden.
-
Mitglieder, die wegen Wechsel des Hochschulortes oder wegen der Beendigung des Studiums die aktive
Mitgliedschaft verlieren, können als passive Mitglieder
weiterhin den Krabbenpuhlern angehören. Sie sind,
ausgenommen dem aktiven Wahlrecht, in ihren Mitgliedsrechten nicht
eingeschränkt.
§4 Organe
Die Organe der Krabbenpuhler
sind:
- Die Mannschaft
- Die Brücke
§5 Mannschaft
Die Mannschaft ist das oberste
Organ der Krabbenpuhler, sie kann alle Angelegenheiten an sich
ziehen und Brückenbeschlüsse rückgängig machen.
- Aufgabe der Mannschaft ist insbesondere
-
Die Beantragung und Beschlußfassung über eingebrachte
Anträge und den Bericht der Brücke, insbesondere
Beschlüsse zur Geschäftsführung und Beitragsordnung
der Krabbenpuhler.
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Die Wahl und die Entlastung der Brücke.
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Die Wahl zweier Mitglieder, die für die Kassenprüfung zuständig sind. Sie dürfen
nicht der Brücke angehören und werden für die Dauer
einer Abrechnungsperiode gewählt.
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Die Brücke beruft eine Mannschaftssitzung aufgrund seines Beschlusses oder auf Antrag von
mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder ein.
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Die Mannschaft faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung
nichts anderes vorsieht. Satzungsänderungen bedürfen der
Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Stimmen der Mannschaft.
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Antragsberechtigt ist jedes Mitglied.
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Der Einladung zur Mannschaftssitzung soll eine Tagesordnung beiliegen. Die
Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens eine Woche vor dem
Zeitpunkt der Mannschaftssitzung bekannt gemacht werden. Wahlen und
Abwahlen, sowie Anträge zur Änderung der Satzung müssen
in der Einladung beigefügten Tagesordnung angekündigt
werden.
-
Die Mannschaft ist beschlußfähig, wenn mehr als ein Viertel der aktiven
Mitglieder, mindestens aber sieben, sowie ein Mitglied der Brücke
anwesend sind.
-
Zur Durchführung der Wahlen zur Brücke wählt die Mannschaft ein Mitglied, das
die Wahl leitet. Dieses Mitglied darf nicht für die Brücke
kandidieren oder gewählt werden.
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Vor Durchführung von
Wahlen stellt das die Wahl leitende Mitglied die Beschlußfähigkeit
fest.
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Rede- und Stimmrecht haben alle Mitglieder.
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Die Mannschaft soll einmal im Jahr tagen.
§6 Brücke
-
Aufgabe der Brücke ist die Geschäftsführung im Sinne der Satzung. Er ist an die
Beschlüsse der Mannschaft gebunden.
- Die
Brücke setzt sich wie folgt zusammen:
- Käpt'n
- Freibeuter
- Partykrabbe
- Fahrtenschreiber
- Mitschnacker
-
Das für den Freibeuter gewählte Mitglied vertritt das für
den Käpt'n gewählte Mitglied bei dessen Abwesenheit.
-
Die Mitglieder der Brücke werden von der Mannschaft für die
Dauer eines Jahres in getrennten Wahlgängen gewählt.
Gewählt ist jeweils derjenige Bewerber, der die einfache
Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
-
Die Mitglieder der Brücke können jederzeit zurücktreten.
Die Brücke beauftragt bis zur Neuwahl ein anderes Mitglied mit
der Wahrnehmung der Aufgaben des zurückgetretenen
Brückenmitgliedes.
- Die Brücke berichtet bei
jeder Mannschaftssitzung über seine Tätigkeit in den von
ihm wahrgenommenen Aufgaben.
§7 Finanzen
-
Die Krabbenpuhler decken ihre Aufwendungen durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und
sonstige Einnahmen. Die Mannschaft beschließt mit absoluter
Mehrheit die Beitragsordnung.
-
Der Freibeuter ist mit der Führung eines Kasssenbuches beauftragt.
-
Die für die Kassenprüfung zuständigen Mitglieder haben das Recht,
jederzeit Einsicht in die Buchhaltung zu nehmen. Die Brücke hat
ihnen dabei Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Die
Kassenprüfer haben die Pflicht, die Buchhaltung vor Ablauf der
Wahlperiode zu überprüfen. Sie unterrichten die Mannschaft
vom Ergebnis der Überprüfung.
§8 Rechtsform
Die
Mannschaft (Gründungsversammlung) beauftragt die Brücke zu
prüfen, welche Rechtsform für die Krabbenpuhler in
Frage kommt. Die Brücke berichtet der Mannschaft über die
Ergebnisse der Überprüfung.
§9 Sonstiges
Bei Unklarheiten jeglicher Art gilt grundsätzlich: Wo wir sind is' oben!