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Satzung

Präambel

Die Krabbenpuhler setzen sich zum Ziel, Probleme sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern und zu festigen, um so Kontakte zwischen den Menschen zu pflegen und auszubauen.

Wir, die Krabbenpuhler, sind fest entschlossen für das Erreichen dieser Ziele in unserem Bemühen stark zusammenzuarbeiten.

§1 Zweck der Krabbenpuhler

Unter dem Namen Krabbenpuhler haben sich Studierende aus Norddeutschland und nördlichen Ländern zur Wahrung ihrer kulturellen Identität und zum kulturellen Austausch zusammengeschlossen. Die Integration in den Süden ohne Verlust der eigenen Individualität steht dabei im Vordergrund.

§2 Gliederung

Alle Karlsruher Studierende bilden dabei eine Gemeinschaft.

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Krabbenpuhler kann werden, wer an einer Hochschule im Bereich der Stadt Karlsruhe immatrikuliert ist und in den nördlichen Bundesländern (Ländern) geboren oder aufgewachsen ist oder eine besondere Verbundenheit zum Norden glaubhaft macht.
  2. Die Aufnahme erfolgt auf eigenen Wunsch wenn die Bedingungen unter §3.1 erfüllt sind.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der jederzeit gegenüber der Brücke erklärt werden kann.
  4. Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mannschaft mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlußantrag muß eine Woche vorher schriftlich mit der Tagesordnung bekanntgegeben werden.
  5. Mitglieder, die wegen Wechsel des Hochschulortes oder wegen der Beendigung des Studiums die aktive Mitgliedschaft verlieren, können als passive Mitglieder weiterhin den Krabbenpuhlern angehören. Sie sind, ausgenommen dem aktiven Wahlrecht, in ihren Mitgliedsrechten nicht eingeschränkt.

§4 Organe

Die Organe der Krabbenpuhler sind:

  1. Die Mannschaft
  2. Die Brücke

§5 Mannschaft

Die Mannschaft ist das oberste Organ der Krabbenpuhler, sie kann alle Angelegenheiten an sich ziehen und Brückenbeschlüsse rückgängig machen.

  1. Aufgabe der Mannschaft ist insbesondere
    • Die Beantragung und Beschlußfassung über eingebrachte Anträge und den Bericht der Brücke, insbesondere Beschlüsse zur Geschäftsführung und Beitragsordnung der Krabbenpuhler.
    • Die Wahl und die Entlastung der Brücke.
    • Die Wahl zweier Mitglieder, die für die Kassenprüfung zuständig sind. Sie dürfen nicht der Brücke angehören und werden für die Dauer einer Abrechnungsperiode gewählt.
  2. Die Brücke beruft eine Mannschaftssitzung aufgrund seines Beschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder ein.
  3. Die Mannschaft faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Stimmen der Mannschaft.
  4. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied.
  5. Der Einladung zur Mannschaftssitzung soll eine Tagesordnung beiliegen. Die Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der Mannschaftssitzung bekannt gemacht werden. Wahlen und Abwahlen, sowie Anträge zur Änderung der Satzung müssen in der Einladung beigefügten Tagesordnung angekündigt werden.
  6. Die Mannschaft ist beschlußfähig, wenn mehr als ein Viertel der aktiven Mitglieder, mindestens aber sieben, sowie ein Mitglied der Brücke anwesend sind.
  7. Zur Durchführung der Wahlen zur Brücke wählt die Mannschaft ein Mitglied, das die Wahl leitet. Dieses Mitglied darf nicht für die Brücke kandidieren oder gewählt werden.
  8. Vor Durchführung von Wahlen stellt das die Wahl leitende Mitglied die Beschlußfähigkeit fest.
  9. Rede- und Stimmrecht haben alle Mitglieder.
  10. Die Mannschaft soll einmal im Jahr tagen.

§6 Brücke

  1. Aufgabe der Brücke ist die Geschäftsführung im Sinne der Satzung. Er ist an die Beschlüsse der Mannschaft gebunden.
  2. Die Brücke setzt sich wie folgt zusammen:
    • Käpt'n
    • Freibeuter
    • Partykrabbe
    • Fahrtenschreiber
    • Mitschnacker
  3. Das für den Freibeuter gewählte Mitglied vertritt das für den Käpt'n gewählte Mitglied bei dessen Abwesenheit.
  4. Die Mitglieder der Brücke werden von der Mannschaft für die Dauer eines Jahres in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt ist jeweils derjenige Bewerber, der die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.
  5. Die Mitglieder der Brücke können jederzeit zurücktreten. Die Brücke beauftragt bis zur Neuwahl ein anderes Mitglied mit der Wahrnehmung der Aufgaben des zurückgetretenen Brückenmitgliedes.
  6. Die Brücke berichtet bei jeder Mannschaftssitzung über seine Tätigkeit in den von ihm wahrgenommenen Aufgaben.

§7 Finanzen

  1. Die Krabbenpuhler decken ihre Aufwendungen durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen. Die Mannschaft beschließt mit absoluter Mehrheit die Beitragsordnung.
  2. Der Freibeuter ist mit der Führung eines Kasssenbuches beauftragt.
  3. Die für die Kassenprüfung zuständigen Mitglieder haben das Recht, jederzeit Einsicht in die Buchhaltung zu nehmen. Die Brücke hat ihnen dabei Unterstützung und Hilfe zu gewähren. Die Kassenprüfer haben die Pflicht, die Buchhaltung vor Ablauf der Wahlperiode zu überprüfen. Sie unterrichten die Mannschaft vom Ergebnis der Überprüfung.

§8 Rechtsform

Die Mannschaft (Gründungsversammlung) beauftragt die Brücke zu prüfen, welche Rechtsform für die Krabbenpuhler in Frage kommt. Die Brücke berichtet der Mannschaft über die Ergebnisse der Überprüfung.

§9 Sonstiges

Bei Unklarheiten jeglicher Art gilt grundsätzlich: „Wo wir sind is' oben!“


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